📖 Lesezeit: 8 Minuten | Stand: 18. Januar 2026
🏠 Feuchteschäden Versicherungsfall Kurz & Knapp: Nicht jeder Feuchteschaden ist ein Versicherungsfall. Plötzliche Wasserschäden durch Rohrbruch oder Überschwemmung sind meist gedeckt – schleichende Feuchtigkeit durch aufsteigende Nässe, mangelhafte Abdichtung oder Kondensat jedoch nicht. Dieser Ratgeber erklärt, wann die Versicherung zahlt, welche Versicherung zuständig ist und was Sie bei einem Schadenfall tun müssen.
Wasser im Keller, Schimmel an der Wand, feuchte Flecken an der Decke – Feuchteschäden können viele Ursachen haben. Doch ob und welche Versicherung dafür aufkommt, hängt entscheidend von der Schadensursache ab. Die ernüchternde Wahrheit: Viele typische Feuchteschäden in Altbauten sind gar kein Versicherungsfall.
⚠️ Wichtig zu wissen: In der Schweiz gibt es keine eigenständige «Wasserschaden-Versicherung». Je nach Schadensart und beschädigtem Objekt kommen Hausrat-, Gebäude-, Gebäudewasser- oder Privathaftpflichtversicherung zum Einsatz.
Feuchteschäden Versicherungsfall welche Versicherung zahlt
Die Zuständigkeit hängt davon ab, was beschädigt wurde und wie der Schaden entstanden ist:
| Versicherung | Was ist versichert? | Typische Schadensfälle |
|---|---|---|
| Hausratversicherung | Bewegliche Gegenstände (Möbel, Geräte, Teppiche) | Waschmaschine läuft aus, Aquarium bricht |
| Gebäudeversicherung | Feuer- und Elementarschäden am Gebäude | Überschwemmung, Hochwasser, Hagel, Sturm |
| Gebäudewasserversicherung | Wasserschäden am Gebäude (freiwillig) | Rohrbruch, Leitungsleck, Rückstau aus Kanalisation |
| Privathaftpflicht | Schäden, die Sie Dritten verursachen | Badewanne übergelaufen – Nachbar betroffen |
Wasserschaden vs. Elementarschaden – der wichtige Unterschied
Versicherungen unterscheiden strikt zwischen Wasserschaden und Elementarschaden:
Wasserschaden (Gebäudewasserversicherung)
Schäden durch Wasser ohne Zusammenhang mit einem Naturereignis:
- Rohrbruch, undichte Leitungen
- Defekte Waschmaschine, Geschirrspüler
- Auslaufendes Aquarium, Wasserbett
- Rückstau aus der Kanalisation
- Übergelaufene Badewanne (wenn nicht selbstverschuldet)
Elementarschaden (Gebäudeversicherung)
Schäden durch Naturereignisse:
- Überschwemmung, Hochwasser
- Starkregen, der oberflächlich ins Gebäude eindringt
- Hagel, Sturm
- Lawinen, Erdrutsch, Felssturz
💡 Wichtig: Die kantonale Gebäudeversicherung (obligatorisch in den meisten Kantonen) deckt Elementarschäden – aber nicht automatisch alle Wasserschäden. Dafür ist eine zusätzliche Gebäudewasserversicherung erforderlich!
Diese Feuchteschäden sind meist NICHT versichert
Hier kommt die ernüchternde Nachricht für viele Hausbesitzer: Schleichende Feuchteschäden sind in der Regel kein Versicherungsfall.
| Schadensart | Warum nicht versichert? |
|---|---|
| Aufsteigende Feuchtigkeit | Fehlende oder mangelhafte Horizontalsperre – kein plötzliches Ereignis |
| Seitlich eindringende Feuchtigkeit | Mangelhafte Kellerabdichtung – Bau- oder Unterhaltsmangel |
| Kondensatschäden | Falsches Lüftungsverhalten – Eigenverschulden |
| Schimmel durch Feuchtigkeit | Folgeschaden, oft durch mangelnden Unterhalt |
| Baufehler, Konstruktionsmängel | Herstellerhaftung, nicht Versicherungsleistung |
| Normale Abnutzung | Alterung von Dichtungen, Leitungen – kein Schadensereignis |
| Offene Fenster bei Regen | Grobfahrlässigkeit – Leistungskürzung oder -ausschluss |
⚠️ Die bittere Wahrheit: Die typischen Feuchteschäden in Altbauten – aufsteigende Feuchtigkeit, mangelhafte Kellerabdichtung, Schimmel durch Kondensat – sind fast nie ein Versicherungsfall. Hier hilft nur eine fachgerechte Sanierung.
Wann zahlt die Versicherung – eine Übersicht
| Schadenssituation | Versichert? | Zuständige Versicherung |
|---|---|---|
| Rohrbruch flutet den Keller | ✅ Ja | Gebäudewasserversicherung |
| Hochwasser nach Starkregen | ✅ Ja | Gebäudeversicherung (Elementar) |
| Waschmaschine läuft aus, Teppich ruiniert | ✅ Ja | Hausratversicherung |
| Feuchte Kellerwände seit Jahren | ❌ Nein | – |
| Schimmel durch Kondensat | ❌ Nein | – |
| Salzausblühungen durch aufsteigende Feuchtigkeit | ❌ Nein | – |
| Regen durch offenes Dachfenster | ❌ Nein | – (Grobfahrlässigkeit) |
| Undichte Kellerabdichtung (Altbau) | ❌ Nein | – (Baumangel/Unterhalt) |
Grobfahrlässigkeit – wenn die Versicherung kürzt
Auch bei grundsätzlich versicherten Schäden kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern, wenn Grobfahrlässigkeit vorliegt.
Was gilt als grobfahrlässig?
- Fenster oder Türen bei Abwesenheit offen lassen
- Bekannte defekte Leitungen nicht reparieren lassen
- Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen lassen (umstritten)
- Heizung bei Frost nicht ausreichend betreiben
- Wasseranschluss bei längerer Abwesenheit nicht abstellen
💡 Tipp: Viele Versicherungen bieten den Zusatz «Verzicht auf Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit» an. Diese Option kann sich im Schadenfall auszahlen.
Schimmel als Folgeschaden – wer zahlt?

Schimmel als Folgeschaden
Schimmel ist häufig ein Folgeschaden von Feuchtigkeit. Ob die Versicherung zahlt, hängt von der Ursache ab:
| Schimmelursache | Versichert? | Begründung |
|---|---|---|
| Schimmel nach versichertem Wasserschaden | ✅ Ja | Folgeschaden des versicherten Ereignisses |
| Schimmel durch Kondensat/Wärmebrücken | ❌ Nein | Lüftungsverhalten, Baumangel |
| Schimmel durch aufsteigende Feuchtigkeit | ❌ Nein | Fehlende Horizontalsperre – Baumangel |
| Schimmel durch mangelnden Gebäudeunterhalt | ❌ Nein | Unterhaltspflicht des Eigentümers |
Was tun im Schadenfall? – Schritt für Schritt
1. Sofortmassnahmen
- Wasserzufuhr stoppen: Haupthahn schliessen
- Strom abschalten: In betroffenen Bereichen (Kurzschlussgefahr!)
- Wasser entfernen: Schöpfen, Pumpen, Nass-Trockensauger
- Möbel schützen: In trockene Bereiche bringen
- Bei Hochwasser: Feuerwehr rufen (Tel. 118)
2. Dokumentation
- Fotos von allen Schäden machen (Übersicht + Details)
- Liste der beschädigten Gegenstände erstellen
- Belege und Quittungen sammeln
- Zeugen notieren (Nachbarn, Handwerker)
3. Meldung
- Vermieter informieren (bei Mietwohnungen – immer zuerst!)
- Versicherung melden – so schnell wie möglich
- Keine eigenständigen Reparaturen ohne Rücksprache mit der Versicherung
4. Schadensregulierung
- Versicherungsexperte begutachtet den Schaden
- Angebote von Fachfirmen einholen
- Freigabe der Versicherung abwarten
- Reparatur/Sanierung beauftragen
Mieter oder Eigentümer – wer ist zuständig?
| Situation | Mieter | Eigentümer/Vermieter |
|---|---|---|
| Schaden am Gebäude (Wände, Böden) | Vermieter informieren | Gebäudeversicherung |
| Schaden an eigenen Möbeln | Eigene Hausratversicherung | Eigene Hausratversicherung |
| Selbst verschuldeter Schaden | Eigene Privathaftpflicht | Eigene Gebäudeversicherung |
| Schaden beim Nachbarn verursacht | Eigene Privathaftpflicht | Eigene Privathaftpflicht |
Kantonale Unterschiede in der Schweiz
Die Gebäudeversicherung ist in der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt:
- 19 Kantone: Obligatorische kantonale Gebäudeversicherung (Feuer + Elementar)
- 7 Kantone: Private Versicherung möglich (GE, VS, TI, AI, OW, SZ, UR)
⚠️ Achtung: Auch in Kantonen mit obligatorischer Gebäudeversicherung ist die Gebäudewasserversicherung (für Rohrbrüche, Leitungslecks etc.) meist nicht automatisch enthalten! Diese muss separat abgeschlossen werden.
Prävention – Feuchteschäden vermeiden

Prävention – Feuchteschäden vermeiden
Die beste Versicherung ist die Vermeidung von Schäden:
- Regelmässige Kontrolle: Leitungen, Dichtungen, Anschlüsse prüfen
- Frostschutz: Wasserleitungen bei Abwesenheit im Winter entleeren oder heizen
- Kellerabdichtung: Mangelhafte Abdichtung fachgerecht sanieren lassen
- Horizontalsperre: Bei aufsteigender Feuchtigkeit nachträglich einbauen
- Richtig lüften: Kondensat und Schimmel vorbeugen
- Drainage warten: Funktionstüchtigkeit regelmässig prüfen
🛠️ Brugger AG: Feuchteschäden, die nicht versichert sind, müssen fachgerecht saniert werden. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Diagnose – wir identifizieren die Ursache und empfehlen die richtige Lösung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Zahlt die Versicherung bei feuchten Kellerwänden?
Ist Schimmel durch die Hausratversicherung gedeckt?
Was ist der Unterschied zwischen Gebäudeversicherung und Gebäudewasserversicherung?
Muss ich als Mieter eine Hausratversicherung haben?
Übernimmt die Versicherung die Kosten für Leckortung?
Wann sollte ich einen Gutachter einschalten?
Fazit: Nicht jeder Feuchteschaden ist ein Versicherungsfall
Feuchteschäden durch plötzliche Ereignisse wie Rohrbruch, Hochwasser oder auslaufende Geräte sind in der Regel versichert – sofern die richtige Versicherung (Hausrat, Gebäude, Gebäudewasser) besteht und keine Grobfahrlässigkeit vorliegt.
Schleichende Feuchteschäden durch aufsteigende Nässe, mangelhafte Kellerabdichtung, Kondensat oder Wärmebrücken sind hingegen fast nie versichert. Hier hilft nur eine professionelle Sanierung der Ursache.
Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice genau und schliessen Sie Deckungslücken – insbesondere die Gebäudewasserversicherung wird oft vergessen. Im Zweifel lohnt sich ein Gespräch mit Ihrem Versicherungsberater.
Über den Autor
Brugger AG Mauer-Sanierung | Bauwerksabdichtung & Kellersanierung
Seit über 30 Jahren sanieren wir Feuchteschäden, die nicht von der Versicherung übernommen werden – aufsteigende Feuchtigkeit, mangelhafte Kellerabdichtung, Schimmel durch Kondensat. Unsere Diagnose klärt die Ursache, damit Sie die richtige Lösung bekommen.
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