Feuchteschäden Versicherung: Wann zahlt wer? (Schweiz)

📖 Lesezeit: 8 Minuten | Stand: 18. Januar 2026

🏠 Feuchteschäden Versicherungsfall Kurz & Knapp: Nicht jeder Feuchteschaden ist ein Versicherungsfall. Plötzliche Wasserschäden durch Rohrbruch oder Überschwemmung sind meist gedeckt – schleichende Feuchtigkeit durch aufsteigende Nässe, mangelhafte Abdichtung oder Kondensat jedoch nicht. Dieser Ratgeber erklärt, wann die Versicherung zahlt, welche Versicherung zuständig ist und was Sie bei einem Schadenfall tun müssen.

Wasser im Keller, Schimmel an der Wand, feuchte Flecken an der Decke – Feuchteschäden können viele Ursachen haben. Doch ob und welche Versicherung dafür aufkommt, hängt entscheidend von der Schadensursache ab. Die ernüchternde Wahrheit: Viele typische Feuchteschäden in Altbauten sind gar kein Versicherungsfall.

⚠️ Wichtig zu wissen: In der Schweiz gibt es keine eigenständige «Wasserschaden-Versicherung». Je nach Schadensart und beschädigtem Objekt kommen Hausrat-, Gebäude-, Gebäudewasser- oder Privathaftpflichtversicherung zum Einsatz.

Feuchteschäden Versicherungsfall welche Versicherung zahlt

Die Zuständigkeit hängt davon ab, was beschädigt wurde und wie der Schaden entstanden ist:

Versicherung Was ist versichert? Typische Schadensfälle
Hausratversicherung Bewegliche Gegenstände (Möbel, Geräte, Teppiche) Waschmaschine läuft aus, Aquarium bricht
Gebäudeversicherung Feuer- und Elementarschäden am Gebäude Überschwemmung, Hochwasser, Hagel, Sturm
Gebäudewasserversicherung Wasserschäden am Gebäude (freiwillig) Rohrbruch, Leitungsleck, Rückstau aus Kanalisation
Privathaftpflicht Schäden, die Sie Dritten verursachen Badewanne übergelaufen – Nachbar betroffen

Wasserschaden vs. Elementarschaden – der wichtige Unterschied

Versicherungen unterscheiden strikt zwischen Wasserschaden und Elementarschaden:

Wasserschaden (Gebäudewasserversicherung)

Schäden durch Wasser ohne Zusammenhang mit einem Naturereignis:

  • Rohrbruch, undichte Leitungen
  • Defekte Waschmaschine, Geschirrspüler
  • Auslaufendes Aquarium, Wasserbett
  • Rückstau aus der Kanalisation
  • Übergelaufene Badewanne (wenn nicht selbstverschuldet)

Elementarschaden (Gebäudeversicherung)

Schäden durch Naturereignisse:

  • Überschwemmung, Hochwasser
  • Starkregen, der oberflächlich ins Gebäude eindringt
  • Hagel, Sturm
  • Lawinen, Erdrutsch, Felssturz

💡 Wichtig: Die kantonale Gebäudeversicherung (obligatorisch in den meisten Kantonen) deckt Elementarschäden – aber nicht automatisch alle Wasserschäden. Dafür ist eine zusätzliche Gebäudewasserversicherung erforderlich!

Diese Feuchteschäden sind meist NICHT versichert

Hier kommt die ernüchternde Nachricht für viele Hausbesitzer: Schleichende Feuchteschäden sind in der Regel kein Versicherungsfall.

Schadensart Warum nicht versichert?
Aufsteigende Feuchtigkeit Fehlende oder mangelhafte Horizontalsperre – kein plötzliches Ereignis
Seitlich eindringende Feuchtigkeit Mangelhafte Kellerabdichtung – Bau- oder Unterhaltsmangel
Kondensatschäden Falsches Lüftungsverhalten – Eigenverschulden
Schimmel durch Feuchtigkeit Folgeschaden, oft durch mangelnden Unterhalt
Baufehler, Konstruktionsmängel Herstellerhaftung, nicht Versicherungsleistung
Normale Abnutzung Alterung von Dichtungen, Leitungen – kein Schadensereignis
Offene Fenster bei Regen Grobfahrlässigkeit – Leistungskürzung oder -ausschluss

⚠️ Die bittere Wahrheit: Die typischen Feuchteschäden in Altbauten – aufsteigende Feuchtigkeit, mangelhafte Kellerabdichtung, Schimmel durch Kondensat – sind fast nie ein Versicherungsfall. Hier hilft nur eine fachgerechte Sanierung.

Wann zahlt die Versicherung – eine Übersicht

Schadenssituation Versichert? Zuständige Versicherung
Rohrbruch flutet den Keller ✅ Ja Gebäudewasserversicherung
Hochwasser nach Starkregen ✅ Ja Gebäudeversicherung (Elementar)
Waschmaschine läuft aus, Teppich ruiniert ✅ Ja Hausratversicherung
Feuchte Kellerwände seit Jahren ❌ Nein
Schimmel durch Kondensat ❌ Nein
Salzausblühungen durch aufsteigende Feuchtigkeit ❌ Nein
Regen durch offenes Dachfenster ❌ Nein – (Grobfahrlässigkeit)
Undichte Kellerabdichtung (Altbau) ❌ Nein – (Baumangel/Unterhalt)

Grobfahrlässigkeit – wenn die Versicherung kürzt

Auch bei grundsätzlich versicherten Schäden kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern, wenn Grobfahrlässigkeit vorliegt.

Was gilt als grobfahrlässig?

  • Fenster oder Türen bei Abwesenheit offen lassen
  • Bekannte defekte Leitungen nicht reparieren lassen
  • Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen lassen (umstritten)
  • Heizung bei Frost nicht ausreichend betreiben
  • Wasseranschluss bei längerer Abwesenheit nicht abstellen

💡 Tipp: Viele Versicherungen bieten den Zusatz «Verzicht auf Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit» an. Diese Option kann sich im Schadenfall auszahlen.

Schimmel als Folgeschaden – wer zahlt?

Schimmel als Folgeschaden

Schimmel als Folgeschaden

Schimmel ist häufig ein Folgeschaden von Feuchtigkeit. Ob die Versicherung zahlt, hängt von der Ursache ab:

Schimmelursache Versichert? Begründung
Schimmel nach versichertem Wasserschaden ✅ Ja Folgeschaden des versicherten Ereignisses
Schimmel durch Kondensat/Wärmebrücken ❌ Nein Lüftungsverhalten, Baumangel
Schimmel durch aufsteigende Feuchtigkeit ❌ Nein Fehlende Horizontalsperre – Baumangel
Schimmel durch mangelnden Gebäudeunterhalt ❌ Nein Unterhaltspflicht des Eigentümers

Was tun im Schadenfall? – Schritt für Schritt

1. Sofortmassnahmen

  1. Wasserzufuhr stoppen: Haupthahn schliessen
  2. Strom abschalten: In betroffenen Bereichen (Kurzschlussgefahr!)
  3. Wasser entfernen: Schöpfen, Pumpen, Nass-Trockensauger
  4. Möbel schützen: In trockene Bereiche bringen
  5. Bei Hochwasser: Feuerwehr rufen (Tel. 118)

2. Dokumentation

  • Fotos von allen Schäden machen (Übersicht + Details)
  • Liste der beschädigten Gegenstände erstellen
  • Belege und Quittungen sammeln
  • Zeugen notieren (Nachbarn, Handwerker)

3. Meldung

  • Vermieter informieren (bei Mietwohnungen – immer zuerst!)
  • Versicherung melden – so schnell wie möglich
  • Keine eigenständigen Reparaturen ohne Rücksprache mit der Versicherung

4. Schadensregulierung

  • Versicherungsexperte begutachtet den Schaden
  • Angebote von Fachfirmen einholen
  • Freigabe der Versicherung abwarten
  • Reparatur/Sanierung beauftragen

Mieter oder Eigentümer – wer ist zuständig?

Situation Mieter Eigentümer/Vermieter
Schaden am Gebäude (Wände, Böden) Vermieter informieren Gebäudeversicherung
Schaden an eigenen Möbeln Eigene Hausratversicherung Eigene Hausratversicherung
Selbst verschuldeter Schaden Eigene Privathaftpflicht Eigene Gebäudeversicherung
Schaden beim Nachbarn verursacht Eigene Privathaftpflicht Eigene Privathaftpflicht

Kantonale Unterschiede in der Schweiz

Die Gebäudeversicherung ist in der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt:

  • 19 Kantone: Obligatorische kantonale Gebäudeversicherung (Feuer + Elementar)
  • 7 Kantone: Private Versicherung möglich (GE, VS, TI, AI, OW, SZ, UR)

⚠️ Achtung: Auch in Kantonen mit obligatorischer Gebäudeversicherung ist die Gebäudewasserversicherung (für Rohrbrüche, Leitungslecks etc.) meist nicht automatisch enthalten! Diese muss separat abgeschlossen werden.

Prävention – Feuchteschäden vermeiden

Dachabwasser undicht

Prävention – Feuchteschäden vermeiden

Die beste Versicherung ist die Vermeidung von Schäden:

  • Regelmässige Kontrolle: Leitungen, Dichtungen, Anschlüsse prüfen
  • Frostschutz: Wasserleitungen bei Abwesenheit im Winter entleeren oder heizen
  • Kellerabdichtung: Mangelhafte Abdichtung fachgerecht sanieren lassen
  • Horizontalsperre: Bei aufsteigender Feuchtigkeit nachträglich einbauen
  • Richtig lüften: Kondensat und Schimmel vorbeugen
  • Drainage warten: Funktionstüchtigkeit regelmässig prüfen

🛠️ Brugger AG: Feuchteschäden, die nicht versichert sind, müssen fachgerecht saniert werden. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Diagnose – wir identifizieren die Ursache und empfehlen die richtige Lösung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zahlt die Versicherung bei feuchten Kellerwänden?
In der Regel nein. Feuchte Kellerwände durch aufsteigende oder seitlich eindringende Feuchtigkeit sind ein Bau- oder Unterhaltsmangel, kein plötzliches Schadensereignis. Die Sanierung (Horizontalsperre, Kellerabdichtung) ist Sache des Eigentümers. Nur wenn ein konkretes Ereignis (z. B. Rohrbruch, Hochwasser) die Ursache ist, kann die Versicherung einspringen.
Ist Schimmel durch die Hausratversicherung gedeckt?
Nur wenn der Schimmel Folge eines versicherten Wasserschadens ist (z. B. nach einem Rohrbruch). Schimmel durch Kondensat, Wärmebrücken oder mangelndes Lüften ist nicht versichert. Auch Schimmel an Möbeln durch aufsteigende Feuchtigkeit im Keller fällt nicht unter den Versicherungsschutz.
Was ist der Unterschied zwischen Gebäudeversicherung und Gebäudewasserversicherung?
Die Gebäudeversicherung (obligatorisch) deckt Feuer- und Elementarschäden (Überschwemmung, Sturm, Hagel). Die Gebäudewasserversicherung (freiwillig) deckt Schäden durch Leitungswasser, Rohrbrüche und Rückstau aus der Kanalisation. Für einen vollständigen Schutz brauchen Sie beide!
Muss ich als Mieter eine Hausratversicherung haben?
Die Hausratversicherung ist in der Schweiz freiwillig, aber dringend empfohlen. Bei einem Wasserschaden ersetzt sie Ihre beschädigten Möbel, Geräte und persönlichen Gegenstände zum Neuwert. Ohne Hausratversicherung bleiben Sie auf dem Schaden an Ihren Sachen sitzen – auch wenn der Vermieter für den Gebäudeschaden aufkommt.
Übernimmt die Versicherung die Kosten für Leckortung?
Ja, die meisten Gebäudewasserversicherungen übernehmen die Kosten für die Ortung von undichten Leitungen, das Freilegen und Zudecken sowie die Reparatur. Allerdings gibt es oft Höchstgrenzen (z. B. CHF 5’000). Reine Reparaturkosten für nicht unterhaltene, defekte Leitungen werden meist nicht bezahlt.
Wann sollte ich einen Gutachter einschalten?
Ein unabhängiger Gutachter ist sinnvoll bei: unklarer Schadensursache (Kondensat oder aufsteigende Feuchtigkeit?), Streit mit der Versicherung über die Leistungspflicht, grösseren Schäden mit hohem Sanierungsbedarf, oder wenn die Versicherung Grobfahrlässigkeit behauptet. Die Kosten für den Gutachter tragen Sie zunächst selbst.

Fazit: Nicht jeder Feuchteschaden ist ein Versicherungsfall

Feuchteschäden durch plötzliche Ereignisse wie Rohrbruch, Hochwasser oder auslaufende Geräte sind in der Regel versichert – sofern die richtige Versicherung (Hausrat, Gebäude, Gebäudewasser) besteht und keine Grobfahrlässigkeit vorliegt.

Schleichende Feuchteschäden durch aufsteigende Nässe, mangelhafte Kellerabdichtung, Kondensat oder Wärmebrücken sind hingegen fast nie versichert. Hier hilft nur eine professionelle Sanierung der Ursache.

Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice genau und schliessen Sie Deckungslücken – insbesondere die Gebäudewasserversicherung wird oft vergessen. Im Zweifel lohnt sich ein Gespräch mit Ihrem Versicherungsberater.


Über den Autor

Brugger AG Mauer-Sanierung | Bauwerksabdichtung & Kellersanierung

Seit über 30 Jahren sanieren wir Feuchteschäden, die nicht von der Versicherung übernommen werden – aufsteigende Feuchtigkeit, mangelhafte Kellerabdichtung, Schimmel durch Kondensat. Unsere Diagnose klärt die Ursache, damit Sie die richtige Lösung bekommen.

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